RehaSport und Funktionstraining

Sie haben ein gesundheitliches Problem, waren in krankengymnastischer Behandlung, wollen weiterhin etwas gezielt für sich tun und möchten fit bleiben betreut durch physiotherapeutisches Personal? ...ABER der Arzt kann Ihnen keine Verordnung mehr ausstellen?


Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir haben für Sie den Verein Gesundheitssport Northeim e.V. gegründet. Unser Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mehr für die Bedeutung einer stabilen Gesundheit zu sensibilisieren. Dabei wollen wir nicht nur Informationen weitergeben, sondern auch zur Aktivität anregen. In unserem Verein bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine sinnvolle Alternative zur Heilmittelverordnung (Rezept) in Form von problemorientierten Kursen durchzuführen. In der heutigen Zeit können die Ärzte nicht einfach Rezepte zur Behandlung ausstellen, obwohl sie es in vielen Fällen für dringend erforderlich halten würden.

Wir wollen gemeinsam mit vielen gesundheitlich Betroffenen auch nach Ablauf der Heilmittelverordnungen etwas aktiv für Ihre Gesundheit tun. Natürlich steht Ihnen auch weiterhin dabei hochqualifizierte Betreuung zur Seite. Nachfolgend wird Ihnen der Gesundheitssportverein Northeim e.V., dessen Vorgehensweise und Kursinhalte erläutern.


Rehabilitations-/Gesundheitssport

Diese Maßnahme wird als „Rehabilitationssport" bezeichnet und wird durch die Krankenkassen gefördert. Die Erfahrung aus der ambulanten Rehabilitation und der Sportmedizin zeigen, dass nur mit einer langfristig angelegten, aktiv ausgerichteten Behandlung eine deutliche Besserung der Beschwerden zu erzielen ist. Die sog. Versorgungskette: Akutversorgung, Rehabilitation und Physiotherapie wird durch eine bewegungsorientierte Therapie hervorragend ergänzt. Bereits erreichte Heilerfolge können stabilisiert und noch vorhandene Defizite reduziert werden.

Ein solcher Rehabilitationssport/Gesundheitssport sollte langfristig, am besten lebenslang durchgeführt werden.


Gesetzliche Grundlage

Bestehen körperliche Funktionsbeeinträchtigungen, hat der Gesetzgeber festgelegt [§ 43SGB V sowie § 44 SGB IX], dass die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger [BfA, LVA] Sport und Training als sog. Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation unterstützen müssen. Seit dem 1. Juli 2001 ist dies nicht mehr eine Ermessensentscheidung der Kostenträger, die Versicherten haben hierauf nun sogar einen Rechtsanspruch! Im Gegensatz zur Verordnung von Heilmitteln, ist die Verordnung von Rehabilitationssport nicht durch Richtgrößen begrenzt.


Vorgehensweise

Sie bekommen die Verordnung „Rehabilitationssport" vom Arzt. Diese müssen Sie vor Beginn der Behandlung von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Danach vereinbaren Sie einen ersten Termin im Gesundheitssportverein Northeim e.V., um Ihre Problematik zu besprechen. Ihre persönliche Situation wird erläutert und zusammen mit Ihnen suchen wir den optimalen Kurs – oder auch Kurskombination - für Sie heraus.


Rehabilitationssport in Herzgruppen (Herzsport)

Ein Kursprogramm ist für alle Patienten mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems. Die Belastung wird variabel gestaltet. Belastungsspitzen sowie Erholungspausen gewährleisten ein rundes Programm zur Verbesserung der Herz-Kreislauf-Leistung. Das Training im Freien sowie in der Halle ist möglich.
Mit unserem Kursangebot bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Bewegungsmöglichkeiten, die Ihrer gesundheitlichen Situation gerecht wird. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Eingangsbesprechung!

Die verschiedenen Inhalte der Trainingsangebote machen einen Einstieg in den Rehabilitationssport auf jedem konditionellen und koordinativen Niveau möglich.